AGB - WPAUTCON_DE

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AGB

Allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
WP AUTCON GmbH
Oesestraße 51A
58675 Hemer

Geschäftsführer: Wolfgang Pöschl

HRB: 8849, Amtsgericht Iserlohn
USt.-ID: DE313824907

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Vertragsparteien abgeändert werden, für alle, auch zukünftigen Geschäfte, auch dann wenn nicht erneut Bezug auf sie genommen wird. Sie gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, Hardwarelieferungen, Softwarelieferungen und Dienstleistungen. Für Softwarelieferungen jedoch nur wenn nicht ein gesonderter Softwarevertrag erstellt wird. Für Dienstleistungen jedoch nur wenn nicht ein gesonderter Dienstleistungsvertrag erstellt wird. Bedingungen des Vertragspartners die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen erlangen nur dann Geltung wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten werden gegenteilige Bedingungen des Auftraggebers für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung durch uns zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat sind wir berechtigt 15% des Auftragswertes – richterliches Mäßigungsrecht ausgeschlossen – zu verrechnen.
An allen Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen und von uns erstellten Programmen und Softwareapplikationen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Auftraggeber darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

3. Lieferungen
Lieferung bzw. Versand unserer Leistungen und Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Versand der Ware erfolgt ab Büro Hemer oder Büro Hagen, die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Die Gefahr geht mit dem Beginn der Versendung auf den Auftraggeber über. Sofern nicht ausdrücklich geschlossene Sendung vereinbart ist müssen Teillieferungen vom Auftraggeber angenommen werden. Eine Transportversicherung wird auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware schriftlich beim Transportunternehmen oder Auftragnehmer vorzubringen, dies unter sonstigem Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, Pandemien, behördlicher Eingriffe, Verkehrsstörungen, Energiemangel, Arbeitskonflikte oder Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen dritter Lieferfirmen uns gegenüber. Die vorgenannten Umstände berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist oder seitens des Auftraggebers nicht gewünscht oder die Ware nicht übernommen wird sind wir berechtigt die Lagerung der Ware auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber im Falle von uns verschuldeter Lieferverzögerung ist bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Tritt Unmöglichkeit der Leistung z.B. dadurch ein dass unsere Lieferanten nicht mehr produzieren oder liefern oder dadurch dass die Leistung für uns wirtschaftlich unerschwinglich wird sind wir von der Verpflichtung aus dem Vertrag entbunden ohne dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme und Softwareapplikationen wird kein Eigentum am Programm erworben sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme sind zur entsprechenden Verwendung in den dafür vorgesehenen Geräten, Maschinen und Anlagen. Die Programme dürfen zu Sicherungszwecken reproduziert werden. Die Programme dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden außer an Anwender bzw. Betreiber der Geräte, Maschinen und Anlagen.

4. Zahlung
Unsere Rechnungen werden gemäss den Konditionen im Angebot fällig. Aufträge die nach Aufwand abgewickelt werden oder auf Richtpreisangeboten basieren werden nach bescheinigtem Aufwand an Material und Stunden abgerechnet zu den zuletzt als aktuell gültig übermittelten Tarifen. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Bei Zahlungsverzug gelten, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet neben den Verzugszinsen auch die Interventionsgebühren eines Kreditschutz- oder Inkassobüros oder Rechtsanwaltes zu vergüten. Bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden die gewährten Nachlässe, Rabatte und Boni hinfällig. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt uns nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt lediglich zahlungshalber. Der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Begleichung allfälliger Wechsel und Schecks aufrecht. Alle mit der Annahme und Diskontierung etc. von Wechseln und Schecks verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle vereinbarter Ratenzahlungen tritt bei nicht pünktlicher oder nicht vollständiger Bezahlung auch nur einer Rate Terminverlust ein.
Kompensationsverbot: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Forderungen, welcher Art auch immer, mit offenen Rechnungen aus unseren Lieferungen und Leistungen gegen zu verrechnen. Wir sind berechtigt Teilrechnungen zu legen, für diese gelten die festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurück zu halten.

5. Eigentumsvorbehalt
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gilt Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung vorhandenen noch offenen Forderungen als vereinbart.

6. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Garantie: Für alle Lieferungen und Leistungen beträgt die Gewährleistungspflicht 24 Monate ab Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Grundsätzlich hat der Auftraggeber offene Mängel einer Ware bei Übergabe, andere Mängel spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden. Benachrichtigung per Email oder SMS wird akzeptiert. Verspätete Meldung führt zum Verlust aller Gewährleistungsrechte. Eingriffe Dritter in die erbrachte Leistung führt unverzüglich ebenfalls zum Verlust aller Gewährleistungsrechte. Mündliche bzw. telefonische Mängelrügen sind unwirksam. Bei Bahn-, Post- oder Spediteurauslieferung ist das Schadenprotokoll sofort aufzunehmen. Durch nicht rechtzeitige oder in der vereinbarten Form erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe wird unsere Haftung aufgehoben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns die beanstandete Ware auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen, dies bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsansprüche. Anstelle des Anspruches des Auftraggebers auf Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung können wir eine Ersatzlieferung vornehmen. Ergibt sich bei Rücksendung von Waren dass kein Mangel vorliegt sind wir berechtigt nicht nur die Kosten für den Versand sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung zu berechnen. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zum Annullieren des gesamten Auftrages oder anderer Aufträge. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht des davon nicht betroffenen Teiles der Lieferung nicht verlängert. Weitergehende Ansprüche gegen uns aus einer allenfalls mangel-haften Lieferung oder Leistung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Ersatz eines Mangelfolgeschadens und andere Schadenersatzansprüche, und zwar auch bei grobem Verschulden, jedoch nicht bei Vorsatz unsererseits. Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedenfalls Ansprüche aus Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz sofern es sich nicht um Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern handelt. Die Kosten des Hin- und Rücktransports zur Mängelbehebung trägt der Auftraggeber. Bei Softwareprogrammen übernehmen wir keine Garantie hinsichtlich Verkäuflichkeit und Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke.
Wir übernehmen keine Haftung für den Ersatz von Dauer- oder Folgeschäden die mit der Anwendung eines Softwareprogrammes zusammen hängen. Unser Vertragspartner ist für die Datensicherheit selbst verantwortlich. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Wir sichern weder bestimmte Eigenschaften des Software-programmes noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu. Anpassungen und Änderungen der Softwareprogramme aufgrund der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Keine Gewährleistung für Softwareprogramme die vom Auftraggeber oder Endkunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung der explizit schriftlich angezeigten Änderungen durchgeführt werden. Eingriffe Dritter führen zum Verlust jeglicher Gewährleistung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist dass der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.

7. Rücktritt vom Vertrag
Wir sind berechtigt die Lieferung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Auftraggeber zu leistenden Zahlung zu verweigern wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherstellung nicht innerhalb angemessener Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles einer Lieferung oder Leistung erklärt werden, der Auftraggeber kann daraus keine Rechte bzw. Ansprüche, welcher Art auch immer, ableiten. Tritt der Auftraggeber aus Gründen die in seinem Verantwortungsbereich liegen oder ohne Angabe von Gründen zurück so können wir entweder auf Einhaltung des Vertrages bestehen oder eine oder eine 15%ige Stornogebühr in Rechnung stellen. Dies unabhängig von einem darüberhinausgehenden Schadenersatzbegehrens. Die vereinbarte Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

8. Nebenabreden
Nebenabreden zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus mit uns geschlossenen Verträgen ergebende Streitigkeiten ist ausschließlich der Sitz unserer Gesellschaft. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort Hemer, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Mit uns abgeschlossene Verträge unterliegen deutschem Recht.

Stand: 29.06.2020

Büro Hemer
Oesestr. 51A
58675 Hemer
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Büro Hagen
Loxbaumstr. 107
58097 Hagen
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